Stadtsportverband-Ahaus

Ehrenordnung

Präambel 

Die Ehrenordnung des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. lehnt sich an die Ehrenordnung des Kreissportbundes Borken e.V. an. 

Der Stadtsportverband Ahaus e.V. würdigt die Verdienste um den Sport durch Ehrungen und Auszeichnungen. 

Diese Würdigungen werden sowohl als Dank und Anerkennung für erworbene Verdienste und geleistete ehrenamtliche Mitarbeit als auch mit der Absicht vorgenommen, für künftiges Engagement zu motivieren. 

Die Ehrenordnung ist die Grundlage für die Verleihung der Ehrungen und Auszeichnungen. Jede Würdigung erfolgt im Namen des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. und soll möglichst jährlich in würdiger Form vorgenommen werden. 

§ 1 Ehrung des Ehrenamtes 

Der Stadt- Sportverband Ahaus e.V. verleiht die von ihm geschaffene Verdiensturkunde und ein Präsent an Persönlichkeiten, die langjährig ehrenamtlich und verdienstvoll in Vereinen des Stadt- Sportverbandes Ahaus e.V. tätig sind oder waren. 

Persönlichkeiten mit außerordentlichen Verdiensten, die keinem Mitgliedsverein angehören, können eine besondere Ehrung erfahren. 

Je Jahr können bis zu drei Ehrungen vorgenommen werden. 

Ehrungsanträge für die Verleihung der Verdiensturkunde werden von den Mitgliedsvereinen oder von den Vorstandsmitgliedern des Stadt- Sportverbandes Ahaus e.V. gestellt. Den Anträgen ist eine aussagekräftige Darstellung der Leistungen beizufügen. 

Letzter Termin für die Ehrungsanträge ist grundsätzlich der 31. August eines jeden Jahres. Die Entscheidung für die Verleihung trifft der Vorstand des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. mit einfacher Mehrheit. 

§ 2 Ehrung von Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften für sportliche Leistungen

Für herausragende Leistungen, die auf einer von den Fachverbänden des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen Meisterschaft erbracht wurden, ehrt der Stadtsportverband aktive Sportler/innen und Mannschaften. 

1. Für Anträge gelten folgende Kriterien: 

1.1. Die Sportler/innen müssen einem Verein angeschlossen sein, der dem Stadtsportverband Ahaus e.V., dem Kreissportbund Borken e.V. und einem Fachverband angehört. 

1.2. Die vorgeschlagenen Sportler/innen müssen in Ahaus wohnen. 

1.3. Die Sportler/innen können für einen Verein in Ahaus oder in einem auswärtigen Verein Sport treiben. 

1.4. Die Sportler/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung der Eltern für Minderjährige (14-18 Jahre) muss vorliegen. 

1.5. Die Leistungen der Sportler/innen sollten wenigstens auf Kreisebene oder einer damit vergleichbaren Ebene liegen. 

1.6. Zu jedem Vorschlag gehört eine an den Kriterien der Ehrenordnung ausgerichtete Begründung und eine Darstellung der sportlichen Vita. 

1.7. Es können mehrere Vorschläge für die einzelnen Sportarten gemacht werden. 

1.8. Als Sportzeitraum wird die Zeit vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres festgelegt. 

1.9. Bereits ausgezeichnete Sportler/innen müssen sich bei einem erneuten Vorschlag in ihrer Leistung verbessert haben. 

1.10. Grundsätzlich vorschlagsberechtigt sind die Mitgliedsvereine und der Vorstand des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. 

1.11. Der Stadtsportverband Ahaus e.V. behält sich vor, herausragende Leistungen, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen, aber qualitativ mit den Anforderungen der Verleihungskriterien vergleichbar sind, zu würdigen. 

2. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Sportlerwahl trifft der Vorstand des Stadtsportverbandes. 

3. Über die Ehrung der Sportler/innen entscheiden sowohl eine Fachjury, bestehend aus den Vorsitzenden der dem Stadtsportverband Ahaus e.V. angeschlossenen Vereine, als auch öffentlich alle Bürger/innen über Stimmzettel oder Internet anteilsmäßig jeweils zu 50 Prozent. 

4. Die Ehrungen erfolgen im Rahmen einer besonderen Veranstaltung. 

§ 3 Jubiläumszuwendungen an Vereine 

Lädt ein Mitgliedsverein des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. zu einem Vereinsjubiläum ein, kann der Stadtsportverband Ahaus e.V. aus diesem Anlass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel dem jeweiligen Verein 125,00 € zukommen lassen für

  • 25 jähriges Vereinsjubiläum,
  • 50 jähriges Vereinsjubiläum,
  • 75 jähriges Vereinsjubiläum,
  • 100 jähriges Vereinsjubiläum
  • usw. 

Erhält der Stadtsportverband zu anderen Jubiläen eine offizielle Einladung werden 75,00 € als Präsent überreicht. 

Alle Zahlungen erfolgen unter Finanzierungsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen. 

§ 4 Ehrungen des Kreissportbundes 

Vorschläge für die Ehrung des Kreissportbundes Borken e.V. sind von den Mitgliedsvereinen über den Stadtsportverband Ahaus e.V. an den Kreissportbund Borken e.V. einzureichen. Hiervon unabhängig ist auch der Vorstand des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. berechtigt, dem Kreissportbund Borken e.V. Ehrungsvorschläge zu unterbreiten. Zu beachten sind hier die Regelungen der Ehrenordnung des Kreissportbundes Borken e.V. 

§ 5 Inkraftsetzung 

Die Ehrenordnung des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. wurde von der Jahreshauptversammlung des Stadtsportverbandes Ahaus e.V. am 05. Mai 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Ahaus, 05.05.2014